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§1 Geltung/Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Phantasmal Image (nachfolgend: Dienstleister - kurz: DL) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des DL gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) „Arbeiten“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem DL hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf Speichermedien usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem DL gelieferten Material um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von §2 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Der DL ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Arbeiten gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Soweit der Auftraggeber Werke (z.B. Bilder, Musik, Templates etc.) zur Weiterverarbeitung liefert, versichert er ausdrücklich, dass diese entweder frei von Rechten Dritter sind oder aber er sich im Besitz der Rechte zur weiteren Bearbeitung befindet. Von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter sowie Schadenersatzansprüchen aufgrund der Nichtinhaberschaft der Rechte des AG stellt dieser den AN gegenüber dem berechtigten Dritten frei.

§2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem DL steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Arbeiten zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Der DL überträgt grundsätzlich jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeiten auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch andere Mittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Arbeiten bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den DL. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Arbeiten (auch im Nachhinein) - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des DL erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Der Auftraggeber ist nach der Zustimmung des DL berechtigt, das Design auf sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten, insbesondere in Printform (z.B. in Geschäftskorrespondenz, Werbeflyern, Anzeigen, etc.) und digital (z.B. im Internet, auf der Homepage, in Form von Bannerwerbung, etc.) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung. Diese weitergehende Nutzung ist dem DL angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs oder wie vereinbart über.
(5) Erteilt der DL die Genehmigung zu einer Verwertung der Arbeiten, so kann er verlangen, als Urheber der Arbeit genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den DL zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial. Die Menge liegt im Ermessen des DL. Die Auswahl trifft der DL. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Dem DL wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe, Eigenprojekte wie z.B. Kalender oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den DL von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den DL ausdrücklich widersprechen.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

§3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Arbeiten wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird nach aktueller Preisliste oder nach schriftlich vereinbartem Angebot erstellt.
(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Arbeiten Eigentum des DL.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der DL nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des DL, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der DL auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem DL kein Schaden entstanden ist.

§4 Haftung/Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der DL für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der DL nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des DL ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Arbeien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem DL bestätigt worden sind. Der DL haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Gefahr & Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien & Daten liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art & Weise der Übermittlung kann der DL bestimmen.
(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den DL, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der DL nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein DL zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim DL eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Arbeiten als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der DL verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§6 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des DL als Gerichtstand vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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